Niederlegung des Mühlenwehres in Wendessen
Die vollständige Niederlegung von Staustufen ist sicher die konsequenteste Maßnahme zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit in Gewässern. Möglich ist dies in der Regel nur dort, wo nicht bestimmte Wasserstände oberhalb der Wehranlagen sichergestellt werden müssen, z.B. für Gebäudegründungen oder geschützte Feuchtwiesen.
An der Altenau im Stadtgebiet Wolfenbüttels konnte der Wasserverband Mittlere Oker Ende 2000 in Zusammenarbeit mit dem Landkreis und dem Landschaftpflegeverband Wolfenbüttel das alte Mühlenwehr bei Wendessen niederlegen und so die Wandermöglichkeiten für Fische und Fischnährtierchen in der Altenau auf etwa 16 km Länge, von der Okermündung bis zur Ortslage Schöppenstedt, wiederherstellen.
Zu den weiteren Aufgaben des Verbandes gehört die Anlage von Gewässerrandstreifen, um schädliche Einträge von Dünge- und Spritzmitteln in die Gewässer zu vermeiden und Lebensräume heimischer Tierarten wieder miteinander zu verbinden.Auch dies wurde an der Altenau in großem Maßstab gemeinsam mit dem Landvolk umgesetzt.
Umbau des Wendesser Mühlenwehres in der Altenau zu einer Sohlgleite
Zum Antrieb einer Mühle wurde in der Nähe des Dorfes Wendeessen in die Altenau ein Wehr eingebaut. Mit Hilfe von Holztafeln (Schütz) wurde das Wasser aufgestaut und über den Mühlengraben zur Mühle geleitet.
Nachdem der Mühlenbetrieb aufgegeben worden war, wurden 1988 die beweglichen Wehreinrichtungen abgebaut. Die unteren Auflager (Holzbalken und Stahlträger) blieben als Sohlschwelle liegen. Die relativ steile Betonsohle des Wehres und die aus Steinblöcken bestehenden seitlichen Widerlager und Ufermauern blieben ebenfalls erhalten. Durch die hohe Fließgeschwindigkeit entwickelte sich unterhalb des Wehres ein Kolk (Vertiefung im Gewässer).
Die Altenau ist ein Gewässer II. Priorität im Fließgewässerschutzsystem des Landes Niedersachsen. Durch den Rückbau des Mühlenwehres sollte die ökologische Durchgängigkeit für Fische und insbesondere für Kleinlebewesen wieder hergestellt werden. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Verbesserung des Naturhaushaltes. Nach Erfahrungswerten der Fachbehörde für Naturschutz, des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ), ist diese Durchgängigkeit gegeben, wenn durch den Ausbau, eine raue Sohle vorausgesetzt, eine Sohlneigung von 1:30 oder flacher erreicht wird. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten konnte in Wendessen eine Sohlgleite mit einer sehr flachen Neigung (flacher 1:100) hergestellt werden, dies entspricht einem Gefälle von Ca. 4 %, die Sohle entspricht somit annähernd dem natürlichen Sohlgefälle.
Die Ausbaulänge beträgt ca. 80 m. Die Bauarbeiten beschränkten sich auf die Entfernung der alten Betonsohle und der Ufermauern, sowie Erdarbeiten in Form von Sohlvertiefungen oberhalb des Wehres.
Um die Sohle vor Ausspülungen zu sichern und die Fließgeschwindigkeiten zu reduzieren, wurden große Steine im Durchmesser von 100 bis 300 mm und Grobkies eingebaut. Durch Sedimentation wird ein Großer Teil der Sohle bald mit feinerem Sediment bedeckt sein.
Um die Sohlgleite naturnah zu gestalten wurden Störsteine in das Gewässer eingebaut. Diese ermöglichen unter andrem Ruhezonen für die wandernden Lebewesen. Ebenso wie der Kolk, der auf Anregung von Naturschutzverbänden und des Angelsportvereines nicht verfüllt wurde.
Entlang der Ausbaustrecke wurde ein Randstreifen von 10 m Breite erworben und bepflanzt.
Die Umbaumaßnahme des Wehres wurde zu 100 % aus Landesmitteln finanziert. Antragsteller und Maßnahmenträger war der Wasserverband Mittlere Oker. Planung und Umbau des Wehres wurden fachlich vom Landkreis Wolfenbüttel begleitet.
Das Schleifen des Wehres und die Herstellung der Sohlrampe wurden im November 2000 bei Niedrigwasser innerhalb von nur 2 Wochen durchgeführt. Die Kosten beliefen sich auf 34.000 DM.
Landkreis Wolfenbüttel, Frau Bockelmann
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