Organe des Verbandes sind der Vorstand und die Verbandsversammlung.
Die Verbandsversammlung setzt sich aus 5 Vertretern/Vertreterinnen der Stadt Braunschweig und 3 Vertretern/Vertreterinnen der Stadt Wolfenbüttel zusammen. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen werden von den Städten Braunschweig und Wolfenbüttel benannt und abberufen.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsteher/der Vorsteherin und weiteren 5 ordentlichen Mitgliedern. Jedes der ordentlichen Mitglieder hat einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin. Ein ordentliches Vorstandsmitglied wird zum Stellvertreter/zur Stellvertreterin des Vorstehers/der Vorsteherin gewählt.
Die Stadt Braunschweig und die Stadt Wolfenbüttel haben das Vorschlagsrecht für je 3 ordentliche und 3 stellvertretende Vorstandsmitglieder.