Dieses Projekt wird finanziert durch die Europäische Union, das Land Niedersachsen, Volkswagen Financial Services, die Stadtentwässerung Braunschweig und die Stadt Braunschweig.

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Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren „Schunter Butterberg“

Der Wasserverband Mittlere Oker hat für die Renaturierung der Schunter in Braunschweig im Bereich Butterberg in Rühme einen Antrag auf Planfeststellung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz gestellt.

Auslegung

Gemäß § 70 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 73 VwVfG wurde die Auslegung der Antragsunterlagen in der Braunschweiger Zeitung am 20. November 2019 bekannt gemacht. Der Plan mit den dazu eingereichten Unterlagen kann in der Zeit vom 27. November 2019 bis einschließlich 10. Januar 2020 bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Abteilung Umweltschutz, Richard-Wagner-Straße 1, 38106 Braunschweig in der Zeit von Montag bis Donnerstag 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag 8:00 bis 13:00 Uhr im EG Zimmer 23 eingesehen werden.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zum 24. Januar 2020 bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Abteilung Umweltschutz, Richard-Wagner-Straße 1, 38106 Braunschweig, schriftlich oder zur Niederschrift, gemäß § 73 Absatz 4 VwVfG, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

Die Unterlagen können angesehen und heruntergeladen werden von der Homepage der Stadt Braunschweig:

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